Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist nationales Recht und gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Nachfolgend die wesentlichen Textstellen der Verordnung komprimiert zusammengefasst:
Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung betrifft unter anderem die Prüfbescheinigung für:
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-U – dreirädrige Mopeds, ausgelegt für die Beförderung von Gütern – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
- Die Rahmenverordnung 168/2013 weist für die Fahrzeugkategorien L2e-U keine 25 km/h Versionen mehr aus, so dass diese Fahrzeuge gemäß dem nationalen Recht STVZO gedrosselt werden müssen.