Das Kultfahrzeug - fahrbar auch ohne Führerschein

Wir drosseln unsere Ape selbst und führen sie dem TÜV vor, der Vorteil der uns uns gedrosselten Ape ist, dass sie kräftiger im Anzug ist und die Möglichkeit besteht, sie auch wieder zu enddrosseln ohne größere Probleme.
Entsprechend der am 27. Dezember 2016 veröffentlichten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen jetzt auch folgende

  • Personen die APE 50 in 25 km/h Version fahren:
  • Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren sind, ohne eine Prüfbescheinigung
    Personen, die ab dem 01. April 1965 geboren sind, mit einer gültigen Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas

Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist nationales Recht und gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Nachfolgend die wesentlichen Textstellen der Verordnung komprimiert zusammengefasst:

Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung betrifft unter anderem die Prüfbescheinigung für:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-U – dreirädrige Mopeds, ausgelegt für die Beförderung von Gütern – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
  • Die Rahmenverordnung 168/2013 weist für die Fahrzeugkategorien L2e-U keine 25 km/h Versionen mehr aus, so dass diese Fahrzeuge gemäß dem nationalen Recht STVZO gedrosselt werden müssen.